Low Vision

Organisation

  • Erfassung jeder sehbehinderten Schülerin/jedes Schülers nach dem Eintritt in die Sonder-schule durch eine Low Vision-Abklärung.
  • Führung von Beratungsgesprächen mit Klassenlehrpersonen und Fachlehrpersonen.
  • Kontrolle der Schülerinnen und Schüler an ihrem Arbeitsplatz.
  • Organisation und Durchführung von Abklärungstagen mit der spezialisierten Optikerin oder dem spezialisierten Optiker (in Zusammenarbeit mit der Klassen- bzw. Fachlehrperson).
  • Durchführung von Einzelabklärungen im Begleitenden Dienst nach Bedarf.
  • Ansprechperson für die Früherzieherinnen/Früherzieher und die Beratungs und Unterstützungslehrpersonen.

Grundsätze

  • Die Low Vision Fachperson ist für die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler aller Stufen zuständig.
  • Sie arbeitet für die Sonderschule, für die Heilpädagogische Früherziehung und für den Beratungs- und Unterstützungsdienst, sofern diese Personen keine Low Vision-Ausbildung absolviert haben.
  • Spezielle Anfragen von aussen werden ihr von der Bereichsleitung zur Bearbeitung zugewiesen.
  • Sie nimmt Spezialaufträge von der Leitung entgegen (Werbung, Referententätigkeit usw.).

Aufgaben

  • Die Low Vision Fachperson eröffnet den individuellen Low Vision-Pass in Zusammenarbeit mit der Klassenlehrperson.
  • Neue Lehrpersonen werden in der 3. und 4. Schulwoche im Unterricht besucht. Die Low Vi-sion Fachperson kontrolliert die Schülerinnen und Schüler in Bezug auf Haltung und Hilfsmittel. Sie gibt der Lehrperson Tipps und Hinweise für einen sehbehindertengerechten Unter-richt (Lichtverhältnisse im Schulzimmer, Einsatz der Tafeln, Einsatz des Hellraumprojektors, kontrastreiche Kopien und übersichtliche Skizzen, Verwendung elektronischer Hilfsmittel, usw.).
  • Im ersten Semester wird jede Lehrperson von der Low Vision Fachperson besucht. Je nach Bedarf werden weitere Beratungstermine festgesetzt. Die Klassenlehrperson informiert die Fachlehrpersonen über neue Erkenntnisse.
  • Beratung von Erziehungsberechtigten, Lehr- und Fachpersonen.
  • Reihenabklärungen, Aushilfe und Unterstützung in anderen Sonderschulen.
  • Zugeteilte Schülerinnen und Schüler des Beratungs- und Unterstützungsdienstes abklären und mit Hilfsmitteln versorgen.
  • Administrationsarbeiten.
  • Abklärungsberichte verfassen.
  • Invalidenversicherungsanträge erstellen.
  • Durchführung von internen Weiterbildungsveranstaltungen im Fachbereich.
  • Weitere Beratungstätigkeit nach Absprache mit der Bereichsleitung.
  • Weiterbildung und Teamarbeit
    • Mitwirkung bei der Gestaltung des Schullebens und bei der Erfüllung organisatorischer Aufgaben der Schule.
    • Die Low Vision Fachperson ist Mitglied des Bereiches Begleitende Dienste, arbeitet in einem Kernteam, in einem Fachteam und internen Arbeitsgruppen mit.
    • regelmässige fachliche, didaktische, pädagogische und psychologische Fortbildung.
Bilder-Potpourri vom SONNENBERG in Baar