Leitbild und Regeln
Der SONNENBERG ist ein Ort, wo gelebt und gelernt wird. Das ist nur möglich, wenn alle aktiv mitarbeiten und andere unterstützen.
Wir legen Wert auf eine gute Zusammenarbeit. Die Achtung vor jeder einzelnen Person ist Grundlage unseres Zusammenlebens. Wo viele Menschen zusammen arbeiten und lernen, müssen Regeln beachtet werden. Diese schränken die Freiheit des Einzelnen zwar ein, ermöglichen aber ein Zusammenleben, bei dem es allen wohl ist. Konflikte können auch Lernchancen sein.
Im schulischen Alltag kommt es immer wieder zu Situationen, die so nicht vorhersehbar sind. In diesen Momenten haben die Erwachsenen am SONNENBERG nach eigenem Ermessen Spielraum im Umgang mit den Regeln für Schülerinnen und Schüler.
Benutzerrichtlinien Informatik und elektronische Medien
Benutzerrichtlinien Informatik (Charta)
Die vorliegenden Benutzerrichtlinien Informatik (Charta) sind verbindlich und gelten für alle Mitarbeitenden und die Schülerschaft des SONNENBERG. Die gesetzlichen Vorschriften sowie die Richtlinien zur Benutzung des Internets sowie der ICT-Infrastruktur (Informatik- und Kommunikationstechnik) in der Institution SONNENBERG sind einzuhalten. Weiter sind die Benutzer verpflichtet, mit den vom SONNENBERG zur Verfügung gestellten Einrichtungen sorgfältig umzugehen.
Die Mitarbeitenden
- achten auf das Einhalten der allgemeinen Rechtsvorschriften, der Regeln der Charta sowie der Konkretisierung zum Verhaltenskodex.
- klären die Schülerschaft über die gesetzlichen Vorschriften und die Charta auf.
- geben der Schülerschaft genaue Anleitungen und bewahren sie damit vor den Risiken und Gefahren des Internets.
- verpflichten sich, die Schülerschaft regelmässig zu beaufsichtigen, um auf diese Weise frühzeitig illegale oder gar gefährliche Situationen aufzudecken und abzuwehren.
- beachten die Rechte Dritter und die öffentliche Ordnung und informieren bei illegalen Handlungen umgehend die vorgesetzte Stelle.
Die Schülerin/der Schüler
- verpflichtet sich, die ICT-Infrastruktur und insbesondere das Internet der Institution ausschliesslich zu Unterrichtszwecken zu nutzen. Für eine anderweitige Nutzung (z.B. Chat, Mails, Social-Networks) braucht sie/er die ausdrückliche Erlaubnis der zuständigen Bezugsperson (Mitarbeiter/in).
- behandelt alle Informatikeinrichtungen (Computer, Netzwerke, Kabel, Tastaturen u.ä.) sorgfältig und hält sich an die gesetzlichen Vorschriften und an die Charta.
- verpflichtet sich, ohne die vorherige Erlaubnis des Besitzers oder der Besitzerin keine fremden Daten zu verwenden.
- verhält sich so, dass durch ihre/seine Handlungen niemand belästigt oder gefährdet wird.
- verbreitet keinerlei Informationen mit verletzendem oder beleidigendem Inhalt und unterlässt jede Schädigung des Bildes oder des Rufs einer anderen Person.
- verwendet, verbreitet oder veröffentlicht keine Bilder, ohne zuvor bei den darauf abgebildeten Personen die Erlaubnis eingeholt zu haben.
- informiert umgehend die Bezugsperson, wenn sie/er Anzeichen einer unerlaubten Handlung feststellt.
Die Institutionsleitung
- verpflichtet sich, unerlaubten Handlungen mittels geeigneter Massnahmen so schnell wie möglich entgegenzuwirken.
- behält sich vor, bei Verdachtsmeldungen den Datenverkehr zu überwachen und personalisiert aufzuzeichnen. Das Datenschutzgesetz wird dabei berücksichtigt, wie zum Beispiel vorgängige Information.
- behält sich vor, die Charta jederzeit anzupassen.
Diese Charta ist am 1. Juni 2011 von der Geschäftsleitung des SONNENBERG bewilligt und als verbindlich anerkannt worden.
Regelung zur Nutzung elektronischer Medien im Wohnbereich
- Die Benützung privater elektronischer Medien ist im Wohnbereich des SONNENBERG grundsätzlich erlaubt.
- Zu den elektronischen Medien zählen: private PC, Laptop, Handy, MP3-Player, PC-Spiele, DVD, Smartphone, Digitalkamera usw. sowie das Internet.
- Jede Wohngruppe entscheidet individuell, wann und wie lange welche Medien wo genutzt resp. konsumiert werden dürfen. Jede Internatsgruppe kann verbindliche Zeiten und Abmachungen mit den Kindern und Jugendlichen treffen.
- Während der Essenszeiten ist die Nutzung von elektronischen Medien nicht erlaubt. Die Geräte gehören nicht an den Tisch.
- Die Altersbegrenzungen bei PC-Spielen, DVD usw. müssen kompromisslos eingehalten werden und richten sich jeweils nach dem jüngsten Beteiligten.
- Nachts müssen alle Handys ausgeschaltet und abgegeben werden. Laptop und PC sind während der Nachtruhe auszuschalten und in der Regel im Büro der Wohngruppe abzugeben.
- Auf jeder Wohngruppe steht den Schülerinnen und Schülern ein Laptop inkl. Internetzugang zur Verfügung. Die Nutzung dieser Geräte ist an verbindliche Regeln gebunden, welche im separaten Merkblatt festgehalten sind.
Verboten ist
- Das Herstellen, Konsumieren, Speichern und Verschicken von Dateien mit erotischem, pornografischem, rassistischem oder gewalttätigem Inhalt oder von Dateien, die gegen die geltenden Gesetze verstossen.
Leitbild für Schülerinnen und Schüler
Ich für mich!
- Ich nutze die Zeit im SONNENBERG, um die Ziele, die ich mir setze, bestmöglich zu erreichen.
- Ich bin ehrlich.
- Ich kleide mich im Alltag der Situation angepasst.
Ich im Zusammenleben!
- Wir gehen respektvoll miteinander um.
- Ich äussere meine Meinung angemessen.
- Ich tue niemandem weh, weder körperlich noch mit Worten.
- Ich befolge die Anweisungen der Erwachsenen.
- Ich halte mich an vereinbarte und geltende Zeiten.
Ich und die Umwelt!
- Ich trage Sorge zu Einrichtung, Umgebung und Material.
Allgemeine Regeln
Verboten sind
- Suchtmittel
- Waffen oder Waffenähnliches
- Spucken
- Littering
- Unerlaubtes Verlassen des SONNENBERG Areals
Regeln Schule
- Ich bin für den Unterricht vorbereitet.
- Ich trage Hausschuhe im Schulzimmer (bewilligte Ausnahmen möglich).
- Ich trage keine Kopfbedeckung im Unterricht (bewilligte Ausnahmen möglich).
- Ich benütze keine privaten elektronischen Geräte während der Schulzeiten und in den Pausen.
Pausenregeln
- Das Schulhaus unverzüglich verlassen (dem Wetter angepasste Kleidung) => keine Hausschuhe auf dem Pausenplatz.
- Als Pausenaufenthaltsort gelten: Spielplatz Nord, Tartanbahn, Sportplätze und gesamter Raum zwischen Hauptweg und Schulgebäude inklusive Vorplatz vor dem Wohnen A. Der Rasenplatz steht bei trockener Witterung als Pausenfussballplatz zur Verfügung. Die Treppenhäuser und Gänge gehören nicht zum Pausenplatz.
- Am Ende der Pause unverzüglich ins Schulzimmer zurückkehren.
- Das WC am Ende der Pausenzeit aufsuchen.
- Die Anweisungen der Pausenaufsichtspersonen gelten und sind einzuhalten.
Helmpflicht
Solange die Schülerinnen und Schüler unter der Aufsichtspflicht des SONNENBERG stehen, bestehen wir darauf, dass sowohl die Kinder und Jugendlichen als auch die Erwachsenen bei der Nutzung von Fahrrädern und fahrzeugähnlichen Gegenständen wie Kickboards etc. einen Helm tragen.
Regeln Wohnen
- Ausgang: Wir wollen eine aktive Freizeitgestaltung fördern und den Schülerinnen und Schülern dennoch die Möglichkeit bieten, gewisse Zeiten autonom zu gestalten. Deshalb dürfen interne Schülerinnen und Schüler bis 14 Jahre einmal und Schülerinnen und Schüler über 14 Jahre zweimal pro Woche im Gebiet des Dorfes Baar in den Ausgang. Diese Regelung gilt nur mit dem Einverständnis der Eltern und in Absprache bezüglich Aufenthaltsort mit den Mitarbeitenden der Wohngruppe. Schülerinnen und Schüler im Externat dürfen das SONNENBERG Areal über Mittag ohne das Einverständnis der Mitarbeitenden nicht verlassen.
- Ich trage Hausschuhe auf der Wohngruppe.
- Ich übernehme ein «Ämtli» und leiste so einen Beitrag zur allgemeinen Ordnung und Sau-berkeit.
- Ich nehme keine Esswaren und Getränke ins Zimmer.
- Ich trage Sorge zu Sport- und Spielgeräten des SONNENBERG, die ich in der Freizeit benutze und trage bei Bedarf die notwendige Schutzausrüstung.
- Ich halte mich an die individuellen Regeln meiner Wohngruppe.
Umgang mit elektronischen Medien
Ein angemessener Umgang mit elektronischen Medien ist wichtig.
- Die Schülerin/der Schüler
- behandelt alle Informatikeinrichtungen (Computer, Netzwerke, Kabel, Tastaturen u.ä.) sorgfältig und hält sich an die gesetzlichen Vorschriften.
- verpflichtet sich, ohne die vorherige Erlaubnis des Besitzers oder der Besitzerin keine fremden Daten zu verwenden.
- verhält sich so, dass durch ihre/seine Handlungen niemand belästigt oder gefährdet wird.
- verbreitet keinerlei Informationen mit verletzendem oder beleidigendem Inhalt und unterlässt jede Schädigung des Bildes oder des Rufs einer anderen Person.
- verwendet, verbreitet oder veröffentlicht keine Bilder, ohne zuvor bei den darauf abgebildeten Personen die Erlaubnis eingeholt zu haben.
- informiert umgehend die Bezugsperson, wenn sie/er Anzeichen einer unerlaubten Handlung feststellt.
Raucherregelung
Rauchen gefährdet unsere Gesundheit und ist im SONNENBERG grundsätzlich verboten.
Wir haben den Auftrag, unsere Schülerinnen und Schüler im Nichtrauchen zu bestärken und bereits rauchende Jugendliche über die Auswirkungen von Nikotinkonsum aufzuklären und ihnen wenn nötig Wege zur Veränderung ihres Rauchverhaltens aufzuzeigen. Leider konnte trotz Prävention und Aufklärungsarbeit das Ziel einer rauchfreien Schule nicht vollumfänglich erreicht werden. Mit dem Konzept «Rauchinsel» versuchen wir, den verschiedenen Aspekten der Rauchproblematik gerecht zu werden entgegen zu treten. Bei Fragen wenden Sie sich an die Klassenlehrperson oder die Bezugsperson Wohnen.
Ergänzungen für die Eltern
- Für den Schulweg sind die Eltern verantwortlich. Dies gilt auch für das Tragen von Helmen bei der Nutzung von Fahrrädern und fahrzeugähnlichen Gegenständen wie Kickboards etc.
- Die Eltern tragen auch am Sonntagabend (oder anderen Anreisetagen) solange die Verantwortung, bis sich ihr Kind auf der Wohngruppe angemeldet hat.
- Tauschen, ausleihen oder verkaufen von privaten Gegenständen unter den Schülerinnen und Schüler des SONNENBERG ist von Seiten der Leitung des SONNENBERG ausdrücklich nicht erwünscht. Wir wollen damit verhindern, dass Kinder und Jugendliche ausgenutzt, unter Druck geraten oder betrogen werden.
- Der SONNENBERG haftet nicht für gestohlene oder zerstörte Wertgegenstände. Es besteht die Möglichkeit, Wertgegenstände im Büro der Wohngruppe einschliessen zu lassen.
- Unfall- und Haftpflichtversicherung sind Sache der Eltern.
Medikamente
Medikamente
Zum Schutz der Schülerinnen und Schüler dürfen diese keine Medikamente transportieren. Das heisst, es dürfen keine Kinder und Jugendliche als «Kuriere» von Medikamenten eingesetzt werden.
Daher müssen Medikamente orginalverpackt von einem Erwachsenen persönlich auf der Wohngruppe oder am Empfang abgegeben oder per Post zugestellt werden.
Bei Fragen wenden Sie sich an die Mitarbeitenden des Wohnbereichs.
Prävention am SONNENBERG
Die körperliche und seelische Integrität der Schülerinnen und Schüler stehen für uns an oberster Stelle.
Wir tun alles, was in unserer Macht liegt, um diese Integrität zu gewährleisten. Mit verschiedenen Methoden und Projekten sowie einer aktiven Freizeitgestaltung versuchen wir den Alltag sinnvoll und dadurch präventiv zu gestalten.
Mehr Informationen zum Thema Prävention und insbesondere Prävention sexueller Gewalt finden sie in diesem Dokument.