Schülertransporte

Kosten

Die Kosten, welche den Erziehungsberechtigten entstehen, damit die Schülerin oder der Schüler vom Wohn– zum Schulort gelangen kann, werden von den Kantonen übernommen. Die Kostenübernahme kann mittels Formular beim Kanton bzw. beim SONNENBERG beantragt werden. Nach der Bewilligung der Kosten sind in regelmässigen Abständen die Kostenaufstellungen und Belege einzureichen. Genauere Angaben entnehmen Sie bitte der Bewilligung.

Transportvarianten

Grundsätzlich werden die Kosten für den öffentlichen Verkehr übernommen. Ist es der Schülerin oder dem Schüler aufgrund des Alters oder der Behinderung nicht möglich, selbstständig mit dem öffentlichen Verkehr zu reisen, so ist die Fahrt mit dem Privatauto möglich. Als dritte Möglichkeit – wenn die anderen Reisearten begründet nicht zumutbar sind – steht das Sammeltaxi zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass bei Fahrten mit den Sammeltaxis verschiedene Kinder zusammen reisen und dadurch längere Fahrzeiten in Kauf genommen werden müssen.

Organisation

Die Reisen mit dem öffentlichen Verkehr sowie mit dem Privatauto sind Sache der Erziehungsberechtigten. Die Sammeltaxifahrten werden vom SONNENBERG organisiert. Sie erhalten die Informationen über Abfahrtsort und –zeit direkt vom Taxiunternehmen.

Wichtig bei Fahrten mit dem Sammeltaxi

Abmeldungen und Zeitverschiebungen wegen Krankheit, Unfall usw., welche die Fahrt vom Wohnort zur Schule betreffen, melden Sie bitte direkt dem Taxiunter- nehmen.

Sie haben noch Fragen? Gerne geben Ihnen Herr Hanspeter Wiss oder Frau Muriel Morger, Klientenadministration, Auskunft.

Verhaltensregeln für den Schülertransport

Diese Verhaltensregeln gelten für alle Taxiunternehmen, welche den Schülertransport für den SONNENBERG übernehmen sowie für die Eltern von Schülerinnen und Schüler des SONNENBERG. 

Grundhaltung

Die Taxiunternehmen sind sich bewusst, dass die Schülerinnen und Schüler, welche sie als Klienten transportieren, verschiedene Behinderungen haben. Die Schülerinnen und Schüler sind wie andere Taxiklienten mit speziellen Bedürfnissen zu behandeln. Das Taxiunternehmen erfüllt den Auftrag mit der Haltung, dass das Kind/der Klient im Zentrum steht und das Unternehmen für den sicheren und zuverlässigen Transport verantwortlich ist. Gleichzeitig ist sich das Taxiunternehmen bewusst, dass der Schulweg ein wichtiger Bestandteil des Tages ist. Die Eltern sind sich bewusst, dass die Taxiunternehmen ihr Fachwissen im Personentransport einsetzen, um einen sicheren Transport ihrer Kinder sicher zu stellen. Eine besondere Ausbildung im Umgang mit behinderten Kindern kann nicht vorausgesetzt werden. 

Information und Zusammenarbeit zwischen Eltern und Taxiunternehmen

Die Eltern werden als Partner wahrgenommen, welche ihr Wissen für den Umgang mit ihrem Kind dem Taxiunternehmen  mitteilen.  Das  Taxiunternehmen seinerseits ist Experte im Personentransport und stellt einen für das Kind angenehmen, bedarfsgerechten und termingerechten Transport sicher. Die Eltern und der Taxifahrer tauschen sich bei der Übergabe über besondere Vorkommnisse aus. Dies fördert das gegenseitige Vertrauen und die gute Zusammenarbeit. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass sie frühzeitig direkt dem Taxiunternehmen melden, wenn eine Fahrt ausfällt oder ein spezieller Transport anfällt. Ebenso sind die Eltern dafür besorgt, dass die Kinder zum vereinbarten Zeitpunkt zur Abfahrt bereit sind oder aber zum vereinbarten Zeitpunkt übernommen werden.

Umgang mit den Schülerinnen und Schülern in schwierigen Situationen

Als erstes Gebot gilt, dass die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler jederzeit höchste Priorität hat. Dementsprechend ist zu handeln. Ist eine Weiterfahrt nicht zumutbar, so sind die Eltern zu informieren oder andere geeignete Massnahmen zu treffen, um eine sichere Weiterfahrt zu ermöglichen. Solche Situationen sowie mögliche Massnahmen sind mit den Eltern oder den Bezugspersonen im SON- NENBERG zu besprechen.

Schlussbestimmungen

Bei Schwierigkeiten in der Zusammenarbeit zwischen den Eltern, dem Dienstleis- tungserbringer und dem SONNENBERG ist der SONNENBERG als Auftraggeber des Sammeltransports zu informieren. Er hat entsprechende Schritte für die Bereinigung der Situation zu treffen.