Sehbehinderung
Eine dauerhafte, massive Einschränkung des Sehsinns wird Sehbehinderung genannt. Ursache kann eine Schädigung des Auges, der Nervenleitungen oder des Sehzentrums im Gehirn sein.
Definition
Von einer Sehbehinderung wird dann gesprochen, wenn das Sehen das tägliche Leben der betroffenen Person - trotz optimaler optischer Korrektur d.h. trotz Brille oder Kontaktlinsen - stark beeinträchtigt. In der Schweiz leben über 300'000 Menschen mit einer Sehbehinderung, davon sind etwa 10'000 blind. Bei vielen Menschen tritt die Sehbehinderung erst im höheren Alter auf, es sind jedoch auch Kinder und Jugendliche betroffen.
Weder in Fachkreisen noch umgangssprachlich besteht eine eindeutige Definition, wann ein Mensch sehbehindert ist. Bei allen besteht eine massive Beeinträchtigung der visuellen Wahrnehmungsfähigkeit, welche von Mensch zu Mensch sehr unterschiedlich ausgestaltet sein kann.
Die eigentliche individuelle Behinderung entsteht aus dem Zusammenspiel von drei Faktoren:
- Entwicklungsprobleme oder Krankheiten.
- Soziale, bauliche oder organisatorische Umweltfaktoren.
- Die eigenen Einstellungen und jene vom Umfeld der betroffenen Person.
Anzeichen / Symptome
Je nachdem welcher Aspekt des Sehens beeinträchtig ist, können Sie wegen sehr unterschiedlichen Anzeichen bemerken, dass eine Person vielleicht sehbehindert ist:
- Das Kind erkennt Dinge und Personen erst dann, wenn diese ganz nah sind oder ein Geräusch von sich geben.
- Das Kind schaut Sie nicht an.
- Es erschrickt, wenn Sie sich lautlos nähern und plötzlich vor ihm stehen.
- Es reagiert nicht auf Licht oder ist auffallend blendeempfindlich.
- Es stolpert häufig oder erscheint ungeschickt.
- Es verdreht die Augen.
- Die Augen des Kindes zittern.
- Es hält Spielsachen zum Betrachten ganz nahe vor die Augen.
- Es greift selten nach Dingen oder greift oft daneben.
- Es kneift die Augen zusammen.
Begleiterscheinungen
Einige Kinder vermeiden bestimmtes Verhalten: sie klettern auf dem Spielplatz nicht herum, balancieren ungern auf Mäuerchen, springen nicht herunter.
Sie machen einen ängstlichen und sehr vorsichtigen Eindruck.
Andere Kinder mit einer Sehbehinderung verhalten sich ungeschickt, stolpern und fallen oft hin. Sie können sich dabei Verletzungen beiziehen.
Es können sich auch Auffälligkeiten im Verhalten und bei der Entwicklung des Selbstwertgefühles des Kindes entwickeln.
Diagnostik / Abklärung
Ist ein Kind im Bereich "Sehen" auffällig oder besteht der Verdacht auf eine Sehminderung, ist der Besuch bei der Augenärztin angezeigt.
Stellt der Augenarzt eine organische Ursache für die Sehbehinderung fest, sorgt er für die Behandlung und Therapie.
Ist die Sehbehinderung ärztlich festgestellt oder besteht der Verdacht darauf weiterhin, sollten Sie Ihr Kind zur Einschätzung seines funktionalen Sehens bei einer Fachperson für Low Vision anmelden. Dort werden die einzelnen Aspekte des Sehens überprüft und die Auswirkung der Sehbehinderung auf die Entwicklung und den Alltag des Kindes festgestellt.
Die erste Einschätzung des funktionalen Sehens findet entweder im SONNENBERG, im Beisein der Eltern oder direkt in der Schule statt. Dieses Angebot ist für die Eltern der Kinder und Jugendlichen kostenlos.
Behandlung
Nachdem das Ausmass der Sehbehinderung festgestellt wurde, werden geeignete Massnahmen für die Unterstützung eingeleitet, Hilfsmittel erprobt und die Anwendung trainiert.
Das Kind lernt sein vorhandenes Sehen bestmöglich zu nutzen, es entwickelt unter der Anleitung von Fachleuten Kompensationsstrategien für die beeinträchtigten Anteile der visuellen Wahrnehmung zu entwickeln und erlangt somit grösstmögliche Selbständigkeit.
Übergang ins Erwachsenenalter
Eine Sehbehinderung ist meist bleibend. Sie kann sich aber im Laufe des Lebens weiter verschlechtern. Auch im Erwachsenenalter werden augenärztliche Kontrollen notwendig sein. Die Unterstützung und die Hilfsmittel werden den veränderten Lebensumständen angepasst.
Leistungen des SONNENBERG
Im SONNENBERG werden Einschätzungen des funktionalen Sehens von Low Vision-Fachpersonen vorgenommen. Daraus werden bei Bedarf geeignete unterstützende Massnahmen abgeleitet. Für sehbehinderte Kinder bieten wir sowohl die separative als auch die integrative Sonderschulung an.
Kinder im Vorschulalter erhalten regelmässig heilpädagogische Früherziehung mit Schwerpunkt Sehen.
Separative Sonderschule
In denAbteilungen Sehen und Sehen Plus unserer separativen Sonderschule in Baar treffen Kinder und Jugendliche mit Sehbehinderung auf Bedingungen, die an ihre Bedürfnisse angepasst sind:
- Ein- bis zweimal jährlich finden Einschätzungen des funktionalen Sehens durch Low Vision-Fachleute statt.
- Optische und nichtoptische vergrössernde Hilfsmittel werden ausprobiert und deren Anwendung trainiert.
- Das Kind erhält Orientierungs- und Mobilitätstraining, um sich in bekannter und unbekannter Umgebung sicher bewegen zu können.
- Braille- und spezialisierter ICT-Unterricht (Computer und computergestützte Hilfsmittel) werden erteilt.
- Je nach Bedarf stehen die Tagesschule mit Mittagsbetreuung, das Teilinternat oder das Wocheninternat zur Verfügung.
- In allen Bereichen der Heil- und Sozialpädagogik arbeiten Fachleute, die von verschiedenen Assistenzpersonen ergänzt werden.
- Der Unterricht findet in kleinen, übersichtlichen Lerngruppen statt.
- Die Bezugspersonen der Schule und der Wohngruppen arbeiten bei der Förderplanung eng zusammen.
- Zwischen den Eltern und den Bezugspersonen der Wohngruppen und der Schule besteht eine intensive Zusammenarbeit.
- Zweimal jährlich finden Standortgespräche statt, an denen die Bildungs- und Erziehungsziele beschlossen und überprüft werden.
- Wenn notwendig oder für die weitere Entwicklung sinnvoll, sind verschiedene medizinische und pädagogische Therapien möglich.
- Den Eltern steht die Beratungsstelle des SONNENBERG für Fach- und Erziehungsberatung zur Verfügung.
- Während der beruflichen Erstausbildung besteht die Möglichkeit der Ausbildungsbegleitung durch die Fachleute des SONNENBERG (von der IV finanziert).
Integrative Sonderschulung
Bei der integrativen Sonderschulung besuchen die Kinder und Jugendlichen die Regelschule ihres Wohnortes und werden von einer Heilpädagogin mit Spezialisierung Sehen (B&U-Lehrperson) begleitet.
- Die B&U-Lehrperson stellt die sehbehindertenspezifische Beratung und Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen während und neben dem Unterricht sicher.
- Daneben berät sie die Lehrpersonen der Regelschule im Umgang mit den sehbehinderten Kindern und Jugendlichen und unterstützt sie in methodisch-didaktischen Fragen.
- Jährlich finden Einschätzungen des funktionalen Sehens durch Low Vision-Fachleute statt.
- Optische und nichtoptische vergrössernde Hilfsmittel werden ausprobiert und deren Anwendung trainiert.
- Schülerinnen und Schüler erhalten, falls nötig, Orientierungs- und Mobilitätstraining, um sich in bekannter und unbekannter Umgebung sicher bewegen zu können.
- Braille- und spezialisierter ICT-Unterricht wird erteilt, Schulunterlagen wenn nötig in die Braille-Schrift übertragen.
Schule und Unterricht
Schulen, die erfolgreich mit sehbehinderten Kindern und Jugendlichen arbeiten, orientieren sich an diesen Grundsätzen:
- Individualisierter Unterricht in kleinen Lerngruppen und Klassen.
- Strukturierter und rhythmisierter Unterricht.
- Individuell angepasste, blendfreie Arbeitsplätze mit guten Lichtverhältnissen.
- Sehbehindertengerechte Lehr- und Lernformen.
- Entdecken, Lernen und Üben von angepassten Lern- und Arbeitstechniken.
- Die anderen (kompensatorischen) Sinne fördern: Tastsinn, Gehörsinn, Geruchsinn, Geschmacksinn.
- Das Zusammenspiel der kompensatorischen Sinne fördern und schulen.
- Die Arbeit mit den modernen elektronischen, computergestützten Hilfsmitteln lernen und üben.
- Den Einsatz der individuellen Hilfsmittel trainieren: Lupen, Bildschirmlesegeräte, Schablonen, Uhren für Sehbehinderte und Blinde usw.
- Anpassen der Lehr- und Unterrichtsmittel an die Erfordernisse des einzelnen Schülers
- Umfassende Wahrnehmungsförderung.
- Orientierungs- und Mobilitätstraining.
- Fördern der lebenspraktischen Fähigkeiten.
- Die Kinder und Jugendlichen in der Auseinandersetzung mit ihrer Behinderung begleiten.
- Rechtzeitig mit der Arbeit am Berufswahlprozess beginnen.
Behörden
Für die von einer angeborenen Sehbehinderung Betroffenen und ihre Familien ist es wichtig, dass die Behinderung bei der Invalidenversicherung (IV) angemeldet und von dieser als Geburtsgebrechen anerkannt wird. Die elektronischen Formulare sind auf den Websites der kantonalen IV-Stellen erhältlich.
- Die IV finanziert bei Kindern und Jugendlichen mit anerkannten Geburtsgebrechen medizinische Massnahmen wie augenärztliche Behandlungen, Brillen und weitere sehbehindertenspezifische Hilfsmittel.
- Hilfsmittel werden auch bei erworbener Sehbehinderung finanziert, falls die Einschränkungen die Anforderungen der IV erfüllen.
- Während der beruflichen Erstausbildung finanziert die IV die behinderungsbedingten Mehrkosten. Darunter fällt das Berufsvorbereitungsjahr (BVJ), das im SONNENBERG angeboten wird, sowie die Ausbildungs- und Studienbegleitung.
Die sonderpädagogischen Massnahmen im Vorschulalter und während der obligatorischen Schulzeit werden von den Kantonen finanziert. Unabhängig ob das Kind die Regelschule an seinem Wohnort oder eine spezialisierte Sonderschule besucht.