Legate und Trauerspenden
«Wie hinterlasse ich Bleibendes und was bleibt, wenn ich nicht mehr bin?»
Diese Fragen sind sehr persönlich. Sie regen zum Nachdenken an. Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, Ihren Nachlass zu regeln und über den Tod hinaus Gutes zu tun. Sie können sich sicher sein, dass Ihr letzer Wille nach Ihren Vorstellungen umgesetzt wird. Wenn Sie uns Ihr Vertrauen schenken, investieren Sie in die Zukunft. In die Zukunft von sehbehinderten und blinden Kinder und Jugendlichen.
Legate und Trauerspenden
Wenn Sie sich über Ihre irdische Existenz hinaus für das Leben Ihrer Mitmenschen engagieren möchten, ist ein Legat oder Erbe die richtige Möglichkeit dazu. Denn damit können Sie blinde, sehbehinderte, blinde und sehbehinderte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit einer Mehrfachbehinderung, sprachbehinderte, verhaltensauffällige oder psychisch beeinträchtigte Schülerinnen und Schüler dringend benötigte Unterstützung ermöglichen.
Mit einer Trauerspende geben Sie den Menschen im Umfeld nach dem Tod eines Angehörigen die Möglichkeit ihr Beileid auszudrücken und dem verstorbenen Menschen die letzte Ehre zu erweisen.
Verwenden Sie doch zwecks dessen bitte in der Todesanzeige nach Möglichkeit diesen oder einen ähnlichen Hinweis:
«Im Sinne der/des Verstorbenen und anstelle von Blumen unterstütze man das Heilpädagogische Schul- und Beratungszentrum SONNENBERG Baar, IBAN: CH27 0900 0000 5080 0000 9, Vermerk: Name der verstorbenen Person».